Kirchen-Knigge für Familien

Wie benehmen wir uns bei Festen in der Kirche?

Kleidung – Was muss ich beachten?
Für Taufe, Erstkommuion und Konfirmation ist festliche Kleidung immer angemessen. Was festlich ist, bestimmt jede Familie selbst. Doch wie ist das mit Rocklänge und Kopfbedeckung? Wer heute mit einem etwas kürzeren Rock ein stilvolles Aussehen an den Tag legen möchte, kann das ohne weiteres tun. Der offizielle Knigge sagt, dass der Rock nicht mehr als eine Handbreite oberhalb des Knies enden sollte. Mit dieser Rocklänge fährt frau in der Regel gut. Kurze Hosen sind bei Männern in manchen (vor allem südlichen) Ländern nicht toleriert.
In der Kirche gilt traditonell für Männer die Regel, keinen Hut zu tragen, Frauen hingegen dürfen ihre Kopfbedeckung, sei es Hut oder Kopftuch, aufbehalten.

Handys – Mittlerweile akzeptiert?
Ohne Handy geht heute nichts mehr. Für den Gottesdienst sollte das Handy auf jeden Fall auf lautlos gestellt werden. Empfehlung: Eine Stunde «Handy-Fasten» üben. So kannst du selbst ganz beim Gottesdienstgeschehen sein, und die anderen Gottesdienstbesucher*innen werden nicht in ihrer Konzentration gestört. Bei wichtigen Telefonaten sollte man auf jeden Fall vor die Tür gehen. Fotos, Videos oder Audioaufnahmen sind vorher mit dem Gottesdienstleitenden abzusprechen.

Stehen, sitzen, knien, singen?  – Einfach schauen, was die anderen machen
Einfach nachmachen, was die anderen machen, ist eine mögliche Strategie, um nicht aufzufallen. Häufig erhältst du bei besonderen Gottesdiensten wie Trauungen, Erstkommunion, Taufen, Trauerfeiern, also bei Gottesdiensten, wo viele Menschen zusammenkommen, die im Gottesdienstablauf nicht "sattelfest" sind, auch durch die Gottesdienstleitung Unterstützung entweder in Form von Ansagen oder auch durch Anweisungen in den Liedblättern. Als Grundregel in der katholischen Kirche gilt, dass man zu den Gebeten und Liedern steht, ebenso zur Lesung des Evangeliums. Auch zur Eucharistie ist Stehen statt Knien eine angemessene Haltung. Gesessen wird zu den anderen Lesungen aus der Bibel und zur Predigt. Wenn du noch genaueres wissen willst, einfach mal im Netzt nach "Kirchenknigge" suchen....

Applaus, Applaus – Klatschen erlaubt?
In der Kirche wird Gottesdienst gefeiert, das heisst, Gott steht im Zentrum. Orgelmusik, musikalische Beiträge und schöne Predigten sind darauf ausgerichtet, Gott zu ehren. Niemand, der sich als Teil des Gottesdiensts versteht, erwartet Applaus. Anders sieht es bei Einsätzen von Kindern und Künstler*innen aus, die nicht zwischen Gottesdienst und Aufführung differenzieren. Hier ist ein Applaus durchaus angemessen, um die Leistung zu würdigen. Doch meistens wird dieser Applaus am Schluss des Gottesdienstes gespendet.

Snacks, Trinkflasche, Haustiere – Was bleibt draussen?
Hier muss zwischen reformierter und katholischer Tradition unterschieden werden.
Der katholische Kirchenraum ist geweiht und versteht sich als heiliger Boden für Gottesbegegnungen. Essen, Trinken, Herumrennen und andere alltägliche Handlungen, die den Sakralraum stören, sind nicht gestattet. Haustiere sind zwar offiziell nicht verboten, aber auch nicht überall willkommen. Es liegt bei der Gemeindeleitung, wie das Thema Haustiere im Gottesdienst gehandhabt wird.
In reformierten Kirchen werden die Fragen, was erlaubt ist und was nicht, in der Regel lockerer gehandhabt. Denn reformierte Kirchen verstehen ihren Kirchenraum nicht als heilig, sondern als Raum der Gemeinschaft, in denen Gottesdienste gefeiert werden. Der Raum wird erst durch die Gemeinschaft der Glaubenden und das Wort Gottes in Bibel und Predigt geheiligt.

Kleine Kinder – Dürfen die laut sein?
Kinder sollten in jedem Gottesdienst willkommen sein, wenn nicht sogar als Ehrengäste. Jesus selbst sagt: «Lasst die Kinder zu mir kommen.» Eine Gemeinde, die junge Kirchenbesucher verzeichnen darf, sollte stolz darauf sein. Wenn man die Kleinen ab und zu reden oder auch weinen hört, sollte das kein Problem sein. Natürlich gibt es immer auch diejenigen Gottesdienstbesuchenden, die sich schneller gestört fühlen als andere. Im Notfall sollte man kurz mit den Kleinen nach draussen gehen, bis sie sich beruhigt haben. Tipp: Bilderbücher, Stofftiere oder andere Beschäftigungen für sie mitnehmen! In manchen Kirchen liegen solche Angebote auch am Eingang aus.

Kommunion – Wer darf mit wem das Brot teilen?
In der katholischen Kirche gilt das Kirchengesetz, dass nur Katholikinnen und Katholiken die Kommunion empfangen dürfen. Dahinter steht ein unterschiedliches Verständnis der Kommunion bzw. des Abendmahls. Nach katholischer Kirchenlehre wird in der Kommunion der Leib Christi gereicht, d.h. dass katholische Gläubige in diesem Augenblick tatsächlich Teil von Christus werden. In Empfang des Sakraments wird die göttliche  und die menschliche Dimension aufgehoben. Wer dieses Verständnis nicht teilt, kann nach katholischer Lehre zu dem Brotwort «Leib Christi» nicht «Amen» sagen. In der Gemeindepraxis wird jedoch nicht überprüft, ob jemand tatsächlich der katholischen Kirche angehört oder nicht.
Für reformierte Christinnen und Christen hat das Abendmahl mehr symbolische Bedeutung. Sie feiern ein Gedächtnismahl, in dem die Gegenwart Christi in Wort Gottes und in den Zeichen Brot und Wein/Traubensaft durch den Glauben ermöglicht wird. Es ist ein gemeinsames Mahl, im dem an das Leben, Sterben und die Auferstehung Jesu erinnert wird. Dazu sind alle, die daran teilnehmen möchten, eingeladen.

Kollekte – Muss ich etwas geben?
Nein, niemand muss Geld geben, die Kollekte ist freiwillig. Aber man darf! Die Kollekte kommt oftmals Bedürftigen im In- und Ausland zugute. Da lohnt es sich, grosszügig zu sein.
Manche Gemeinden haben den Kollektenkasten beim Ausgang, in anderen Gemeinden wandert der Kollektenkorb durch die Reihen. Auch hier ist es in Ordnung, kein Geld einzulegen. Unpassend ist es jedoch, im Kollektenkorb nach Wechselgeld zu suchen. Man sollte sich also den Betrag, den man spenden möchte, vorher bereitlegen. Dasselbe gilt, wenn man eine Gebetskerze anzünden möchte. Für diese muss man etwa einen Franken ins vorgesehene Kässeli einwerfen.


Herausgebende Kirchen

Reformierte Kirche Kanton Zürich
Hirschengraben 50
8001 Zürich
www.zhref.ch

Katholische Kirche im Kanton Zürich
Hirschengraben 66
8001 Zürich
www.zhkath.ch

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Altenbergstrasse 66
3000 Bern 22
www.refbejuso.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern
Zähringerstrasse 25
3012 Bern
www.kathbern.ch

Kooperationspartner

Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Feerstrasse 8
5001 Aarau
www.kathaargau.ch

Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden
Loëstrasse 60
7000 Chur
www.gr-ref.ch

Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schaffhausen
Pfrundhausgasse 3
8200 Schaffhausen
www.ref-sh.ch

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen
Oberer Graben 31
9000 St.Gallen
www.ref-sg.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Abendweg 1, Postfach
6000 Luzern 6
www.lukath.ch

Bistum Basel
Baselstrasse 58, Postfach
4502 Solothurn
www.bistum-basel.ch

Bistum St. Gallen
Klosterhof 6b
9001 St. Gallen
www.bistum-stgallen.ch

Verband Kind und Kirche
Chileweg 1
8415 Berg am Irchel
www.kindundkirche.ch

Reformierte Kirche Aargau   
Stritengässli 10
5001 Aarau
www.ref-ag.ch