Wertvolle Zeit zum Abschiednehmen

Auch für Kinder ist die Zeit zwischen Tod und Beerdigung wichtig, um Abschied vom Verstorbenen zu nehmen.

Das Abschiednehmen vom Verstorbenen bzw. von der Verstorbenen ist wichtig und ein tröstliches Ritual in der Zeit zwischen Tod und Beerdigung. Dies gilt auch für Kinder, die einen natürlichen Zugang zum Tod haben. 

Kinder haben das Recht, ein letztes Mal Abschied zu nehmen
Der Anblick eines/einer Toten ist traurig und besonders, aber ist nicht gruselig. Der Anblick der/des Toten reiht sich im Lauf der Zeit in die anderen Erinnerungen ein. Beim Abschiednehmen vom toten Körper übermitteln alle Sinnesorgane dem Gehirn, dass der geliebte Mensch wirklich tot ist. Dies ist sehr schmerzlich. Aber ohne Abschied sind die kindlichen Fantasien oft schlimmer als der reale Anblick der/des Verstorbenen. War das letzte Bild, bevor dein Kind die Urne oder den Sarg sieht, die lebendige Oma, dann ist das wie ein Filmriss und für dein Kind schwierig einzuordnen.

Verwende klare Worte
Informiere dein Kind vor dem Besuch, dass der/die Verstorbene anders aussieht als zu Lebzeiten. Beschönigende Formulierungen wie «Oma ist von uns gegangen» verunsichern dein Kind. Tot ist tot. Tot heisst Wegsein für immer. Vielleicht will dein Kind der verstorbenen Person ein kleines Geschenk oder ein gemaltes Bild mitbringen. Das gibt deinem Kind Sicherheit und erleichtert den Einstieg.

Beim Abschied nehmen erklären, sehen und fühlen
Die folgenden Aussagen zeigen dir, mit welchen Worten du dein Kind unterstützen kannst, wenn der Abschied von der verstorbenen Person bevorsteht:

  • Du darfst an der Tür stehen bleiben und von dort zur Oma schauen. Ich bin die ganze Zeit bei dir.
  • Die Oma liegt ganz ruhig da. Fast sieht es aus, als ob sie schläft. Sie schläft aber nicht. Oma ist tot.
  • Die Oma spürt nichts mehr. Ihr Körper ist ganz kalt.
  • Die Oma sieht ganz blass aus. Sie hat auch ein paar Flecken, weil kein Blut mehr durch ihren Körper fliesst.
  • Du darfst der Oma zuwinken. Du darfst die Oma streicheln. Du darfst ihr etwas ins Ohr flüstern. Wenn du das möchtest.
  • Wir bleiben so lange, wie du bleiben willst. Wir können auch ein zweites Mal zur Oma gehen.
  • Hast du Fragen?

Wenn ihr die verstorbene Person unmittelbar nach deren Ableben besucht, sollte dein Kind wissen, dass es manchmal sein kann, dass Tote Geräusche von sich geben.

Beteilige dein Kind bei den Entscheidungen
Stirbt jemand aus dem nahen Umfeld, tut es deinem Kind gut, wenn es etwas für den Verstorbenen bzw. die Verstorbene tun kann. Dieses aktive Abschiednehmen befreit aus dem Kontrollverlust, den ein Tod oftmals auslöst. Hier einige Ideen, wie du dein Kind beteiligen kannst:

  • Dein Kind kann bei der Auswahl der Kleidung für die letzte Reise mithelfen.
  • Wenn dein Kind mag, kann es die Hände des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen mit wohlriechender Salbe einbalsamieren oder das Lieblingsparfüm auftragen.
  • Sarg und Urne können bemalt und dekoriert werden.
  • Vielleicht will dein Kind ein Säckchen mit den Lieblingssüssigkeiten des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in den Sarg legen. Denkbar ist auch eine Perlenkette, welche dem/der Toten in die Hand gelegt wird. Beim Auffädeln jeder Perle kann benannt werden, was man dem/der Toten noch gerne gesagt hätte. 


Herausgebende Kirchen

Reformierte Kirche Kanton Zürich
Hirschengraben 50
8001 Zürich
www.zhref.ch

Katholische Kirche im Kanton Zürich
Hirschengraben 66
8001 Zürich
www.zhkath.ch

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Altenbergstrasse 66
3000 Bern 22
www.refbejuso.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern
Zähringerstrasse 25
3012 Bern
www.kathbern.ch

Kooperationspartner

Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Feerstrasse 8
5001 Aarau
www.kathaargau.ch

Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden
Loëstrasse 60
7000 Chur
www.gr-ref.ch

Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schaffhausen
Pfrundhausgasse 3
8200 Schaffhausen
www.ref-sh.ch

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen
Oberer Graben 31
9000 St.Gallen
www.ref-sg.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Abendweg 1, Postfach
6000 Luzern 6
www.lukath.ch

Bistum Basel
Baselstrasse 58, Postfach
4502 Solothurn
www.bistum-basel.ch

Bistum St. Gallen
Klosterhof 6b
9001 St. Gallen
www.bistum-stgallen.ch

Verband Kind und Kirche
Chileweg 1
8415 Berg am Irchel
www.kindundkirche.ch

Reformierte Kirche Aargau   
Stritengässli 10
5001 Aarau
www.ref-ag.ch